Die 6. Bayrische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (6. BayIfSMV) vom 22. Juni 2020 wurde bis zum 03.Oktober 2020 verlängert. Die Besuchsregelungen gelten daher noch weiter.
Die 6. Bayrische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (6. BayIfSMV) vom 22. Juni 2020 wurde bis zum 03.Oktober 2020 verlängert. Die Besuchsregelungen gelten daher noch weiter.