Eine nochmalige Änderung der Allgemeinverfügung legt wieder klar, dass weiterhin Verwandte in gerade Linie besucht werden dürfen. Gilt ab 19.12.2020.
Eine nochmalige Änderung der Allgemeinverfügung legt wieder klar, dass weiterhin Verwandte in gerade Linie besucht werden dürfen. Gilt ab 19.12.2020.