Eine nochmalige Änderung der Allgemeinverfügung legt wieder klar, dass weiterhin Verwandte in gerade Linie besucht werden dürfen. Gilt ab 19.12.2020.
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Eine nochmalige Änderung der Allgemeinverfügung legt wieder klar, dass weiterhin Verwandte in gerade Linie besucht werden dürfen. Gilt ab 19.12.2020.