Für diese Bereiche gelten nach Angaben des Kultursministeriums vom 07.01.2021 nach wie vor die Regelungen aus dem Schreiben vom 15.12.2020.
Für diese Bereiche gelten nach Angaben des Kultursministeriums vom 07.01.2021 nach wie vor die Regelungen aus dem Schreiben vom 15.12.2020.