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Veröffentlicht am Dezember 14, 2022Dezember 14, 2022 von Schoeberlein

Anpassung und Verlängerung der 17. BayIfSMV

Am 08.12.2022 wurde die 17. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geändert und bis zum 20. Januar 2023 verlängert.

Folgende Veränderung ergibt sich bei § 2 Abs. 1 Maskenpflicht:
Die Maskenpflicht in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs entfällt ab dem 10.12.2022. Alle weiteren Regelungen bleiben unverändert bestehen.

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