Pflegebonus (auch) in der Behindertenhilfe

Seit dem 30.04.2020 liegen nun die Richtlinien vor. Der Landesverband schreibt allerdings: “Trotz der Richtlinie und dem Qualifikationsregister kann ein abschließender Kreis an Begünstigten in der Behindertenhilfe nicht definiert werden.” Ob Arbeitnehmer/innen einer begünstigten Berufsgruppe angehören, prüft ausschließlich das Landesamt für Pflege.

Richtlinie über die Gewährung eines Bonus für Pflege- und Rettungskräfte in Bayern (Corona-Pflegebonusrichtlinie – CoBoR)

Zudem wurde die Arbeitgeberbescheinigung aktualisiert. Bitte die neue Bescheinigung verwenden.

Hier der Link für die Anträge der Mitarbeitenden.

Aufnahmestopp in Behinderten- und Pflegeeinrichtung

Neue Allgemeinverfügungen regeln den Aufnahmestopp. Die Verfügungen gelten zunächst vom 04.04.2020 bis 19.04.2020. Beide heißen “Notfallplan” und behandeln für diese stationären Einrichtungen zudem die Themen “Mund-Nasen-Schutz”, “Mindestabstand, “Verhalten bei Covid-19-Verdacht oder -Erkrankung” sowie weitere Punkte.
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP).