Online hier zu finden.
Eine Übersicht der letzten Verordnungen und Rechtsgrundlagen findet man hier.
Pflegebonus (auch) in der Behindertenhilfe
Seit dem 30.04.2020 liegen nun die Richtlinien vor. Der Landesverband schreibt allerdings: “Trotz der Richtlinie und dem Qualifikationsregister kann ein abschließender Kreis an Begünstigten in der Behindertenhilfe nicht definiert werden.” Ob Arbeitnehmer/innen einer begünstigten Berufsgruppe angehören, prüft ausschließlich das Landesamt für Pflege.
Zudem wurde die Arbeitgeberbescheinigung aktualisiert. Bitte die neue Bescheinigung verwenden.
Hier der Link für die Anträge der Mitarbeitenden.
Noch ein Statement zum Lunchpaket
Hier noch ein weiteres, ausführlicheres Statement zu dem Sachverhalt.
Verpflegung-Pflegeeinrichtungen-300420Statement Lunchpaket
Zur Information hier das Statement, das der Redakteur der Frankenpost am 29.04.2020 erhalten hat.
Statement-Lunchpaket_FP_29042020Beim Autofahren Masken tragen?
Maske zum Infektionsschutz ja, zum Schutz vor Radarfallen, nein.
Die ausführliche Antwort ist auf den Seiten vom LGL unter Rubrik “Fragen zum Mund-Nasen-Schutz” zu finden.
Orientierungshilfe -Umgang mit Masken im pädagogischen Kontext
Der Evangelische KITA-Verband informiert: “Das Tragen von Masken in der Kita ist weiter nicht verpflichtend. Die Frage, ob und wann Masken getragen werden können oder sollten, ist sensibel zu klären. Sehr gute Hinweise gibt eine Orientierungshilfe des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, die insgesamt sehr umfassend informiert (Thema Masken ab Seite 14).”
Bereiche der kritischen Infrastruktur
Das Sozialministerium wird ab dem 27. April 2020 den Kreis der zur Notbetreuung Berechtigten behutsam erweitern.
Orientierungsrahmen für Schutzkonzepte
In Vorbereitung zur schrittweisen Öffnung und Ausweitung von Angeboten werden Schutzkonzepte erarbeitet. Ergänzend zu den arbeitsfeldbezogenen Vorgaben gilt folgender Orientierungsrahmen:
Orientierungsrahmen-Schutzkonzept-2020-04-22Kindertagesbetreuung – Notbetreuung
Ab dem 27. April wird der Kreis der zur Notbetreuung Berechtigten behutsam erweitert werden, insbesondere um Kinder erwerbstätiger Alleinerziehender. Nähere Information dazu sind auf den Seiten des Sozialministeriums.
Weiterhin nötig ist die Erklärung der Eltern.
Aufnahmestopp in Behinderten- und Pflegeeinrichtung
Neue Allgemeinverfügungen regeln den Aufnahmestopp. Die Verfügungen gelten zunächst vom 04.04.2020 bis 19.04.2020. Beide heißen “Notfallplan” und behandeln für diese stationären Einrichtungen zudem die Themen “Mund-Nasen-Schutz”, “Mindestabstand, “Verhalten bei Covid-19-Verdacht oder -Erkrankung” sowie weitere Punkte.
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP).
- Allgemeinverfügung (7 Seiten) für Pflegeeinrichtungen
- Allgemeinverfügung (8 Seiten) für stationäre Einrichtungen für Menschen mit Behinderung
- Aktualisierten Handlungsanweisungen (6 Seiten) für Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe (Stand 02.04.2020)