Informationen können schützen (Infektionsschutz in Kindertagesstätten)

Auch für den Kita-Bereich wurden Hinweise zur Arbeitssicherheit zusammengestellt. Das geschah auf Basis der Informationen vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) und dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) sowie der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienste und Wohlfahrtspflege (BGW).

Ein Zitat daraus: “Für pädagogische Beschäftigte besteht kein Anlass zum Tragen persönlicher Schutzausrüstung in Form von FFP-Atemschutzmasken. Es gibt keinen hinreichenden Beweis dafür, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes das Risiko der Ansteckung für eine gesunde Person, die ihn trägt, signifikant verringert. Nach Angaben der WHO kann das Tragen einer Maske in Situationen, in denen dies nicht empfohlen ist, ein falsches Sicherheitsgefühl erzeugen, durch das zentrale Hygienemaßnahmen wie eine gute Händehygiene vernachlässigt werden können.” (Stand 30.03.2020)

20200422_Belehrung-zum-SARS-CoV-2-Infektionsschutz-in-Kindertagesstätten

Nachweis Beschäftigungsverbot

Alle Mitarbeitende die in häuslicher Isolation waren, müssen den Nachweis über das angeordnete Beschäftigungsverbot über die Leitung an die Personalabteilung weiterleiten. Der Nachweis kommt von der Behörde (i. d. R vom Gesundheitsamt). Damit kann der Arbeitgeber die Erstattung für die geleistete Lohnfortzahlung beantragen.

Merkblatt Corona-Prävention für gemeinschaftliche Wohnformen (Eingliederungshilfe)

Für die Behindertenhilfe (Eingliederungshilfe) wurde ein Merkblatt erstellt. Dazu haben Fachverbände, Diakonie Deutschland und Diakonie Bayern zusammengearbeitet. Im Merkblatt sind präventive Maßnahmen beschrieben und Informationen zusammengefasst. Lesenswert für stationäre, teilstationäre und ambulante Hilfen für Menschen mit Behinderung. Teilweise auch übertragbar auf andere Arbeitsfelder.

20200327_Merkblatt_Corona_Prävention

Hinweise der Unfallversicherungsträger für Kita-Personal

Zum Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus in Kindertageseinrichtungen wurden Hinweise zusammengestellt. Beteiligt war das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) und das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) sowie der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienste und Wohlfahrtspflege (BGW).

Teilweise sind diese Hinweise auf andere Arbeitsfelder übertragbar. Zudem sind zahlreiche Verweise aufgeführt, z. B. Management von Kontaktpersonen, Hygieneplan und Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen oder
Empfehlung zur Meldung von Verdachtsfällen.