Das StMPG weisst auf eine Änderung der neu gefassten Allgemeinverfügung für stationäre Einrichtungen der Behindertenhilfe und Pflegeeinrichtungen hin. Die Änderung gilt ab 25.02.2021: “In Anlehnung an die Allgemeinverfügung zur Änderung der Allgemeinverfügung zur Bewältigung erheblicher Patientenzahlen in Krankenhäusern vom 28. Januar 2021 haben wir unter 2.2. geregelt, dass ab einem Krankenhausaufenthalt von über fünf Tagen das Krankenhaus einen Test organisieren muss. Bei kürzeren Aufenthalten die Organisation einer Testung bei den Einrichtungen in Abstimmung mit den Betroffenen liegt. Dazu weisen wir Sie gerne auf das Infoblatt im Anhang hin.”