Selbsttest an Schulen

Unter www.km.bayern.de/selbsttests findet man Erklärvideos und weiterführende Informationen rund um das Thema Selbsttests an den Schulen.

Zur Frage “Was ist zu tun bei einem positiven Ergebnis des Selbsttests?” informiert das Kultursministerium wie folgt:
Schulen und Kindertageseinrichtungen sind besonders sensible Bereiche, in denen sich Infektionen aufgrund der vielfältigen Kontakte leicht ausbreiten können. Erhält eine Schülerin bzw. ein Schüler, eine Lehrkraft oder anderes Schulpersonal ein positives Ergebnis im Selbsttest, sollte sich die betroffene Person sofort absondern und das Gesundheitsamt sowie die Schule über den positiven Selbsttest unterrichten.
Zu beachten ist, dass ein positives Selbsttestergebnis nicht zwingend eine Sars-CoV-2-Infektion bedeutet. Das Gesundheitsamt ordnet daher umgehend eine PCR-Testung an.
Die betroffene Person ist nunmehr eine Verdachtsperson im Sinne der AV Isolation und muss sich unverzüglich nach der Mitteilung des Gesundheitsamts über die Anordnung der Testung in Quarantäne begeben. Bei Verdachtspersonen endet die häusliche Quarantäne mit dem Vorliegen eines negativen Testergebnisses der PCR-Testung.