Das Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege informiert: “Da derzeit noch nicht wissenschaftlich geklärt ist, inwieweit eine Übertragung des Coronavirus SARS-CoV-2 auch durch bereits geimpfte Personen erfolgen kann, kann gegenwärtig noch keine Ausnahme von der Testpflicht für bereits geimpfte Beschäftigte in das jeweilige Testkonzept aufgenommen werden.”
Ausfürlicheres ist der 33seitigen “Empfehlungen des Robert Koch-Instituts für Alten- und Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen und für den öffentlichen Gesundheitsdienst” zu entnehmen.