Die „Verordnung zur Änderung der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und der Einreise-Quarantäneverordnung“ sowie deren Begründung sind veröffentlicht. Sie tritt am 27. März 2021 in Kraft und am 18. April 2021 außer Kraft.
Bei § 9 “Spezielle Besuch- und Schutzregelungen” gabs Änderungen.