Einschränkung Notbetreuung in Stadt und Landkreis Hof

Die Allgemeinverfügung der Stadt Hof und die Allgemeinverfügung des Landkreises Hof schränken ab Monatg 19.04.2021 die Notbetreuung ein. Das soll mehr Infektionsschutz für alle geben, die Gruppengrößen reduzieren und Infektionsketten brechen. Eltern müssen eine Elternerklärung ausfüllen. Von Bedeutung ist u. a. ob die Eltern in als systemrelvant bezeichneten Berufen arbeiten. Ausnahmen regelt Nr. 3 der Allgemeinverfügung. Es gibt es eine Berufliste (Anlage AV).

So wurde es bei einer PK heute Mittag vorgestellt – etwaige Änderungen bitte den offiziellen Seiten von Stadt und Landkreis Hof entnehmen.