Beigefügter Beschluss vom 19.04.2021 der GMK beschreibt das “Vorhaben eines einheitlichen Vorgehens”. Demnach haben geimpfte Personen Vorteile, z. B. entfällt die Quarantänepflicht (14 Tage nach der Zweitimpfung). Das hätte nicht zuletzt auch Vorteile für betriebliche Abläufe. Ab wann das gilt, ist dem Dokument leider nicht zu entnehmen.