Zum 23.04.2021 ist die 12. Bayrische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) mit Änderungen in Kraft getreten. Genauso das 4. Bevölkerungsschutzgesetz. Es ergänzt das Infektionsschutzgesetz (IfSG) um den § 28b IfSG (sog. Notbremse).
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Zum 23.04.2021 ist die 12. Bayrische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) mit Änderungen in Kraft getreten. Genauso das 4. Bevölkerungsschutzgesetz. Es ergänzt das Infektionsschutzgesetz (IfSG) um den § 28b IfSG (sog. Notbremse).