Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV)

Der Bundesgesetzgeber hat ab 13.05.2021 in der Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) aktuelle Regelungen hinsichtlich der Einreise in die Bundesrepublik festgelegt. Dies gilt auch für Mitarbeitende, die im Urlaub die Bundesrepublik verlassen und dann wieder einreisen, sowie für Berufspendler. Somit kann diese Regelung in Anbetracht der anstehenden Pfingstferien Relevanz für alle Tätigkeitsbereiche innerhalb der Diakonie haben.

Bei Einreise aus einem Risikogebiet gilt grundsätzlich: nach Ankunft direkt nach Hause – oder in eine sonstige Beherbergung am Zielort – und zehn Tage lang absondern (häusliche Quarantäne). Während der Quarantäne ist es nicht erlaubt, das Haus oder die Wohnung zu verlassen und Besuch zu empfangen. Die häusliche Quarantäne kann vorzeitig beendet werden, wenn ein Genesenennachweis, ein Impfnachweis oder ein negativer Testnachweis über das Einreiseportal der Bundesrepublik unter https://www.einreiseanmeldung.de übermittelt wird. Eine Liste der derzeit ausgewiesenen Risikogebiete finden Sie hier: www.rki.de/risikogebiete