Es gab Anpassungen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards durch die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienste und Wohlfahrtspflege (BGW). Für Alten- und Pflegeheime sowie Einrichtungen für die Betreuung von Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen vom 12.05.2021 sowie
für Beratungs- und Betreuungseinrichtungen und soziale Dienste vom 18.05.2021.
Darin sind etliche Konkretisierungen, z. B. zum Maskentragen, oder: Pausenräume müssen durchgängig gelüftet werden, wenn sich mehrere Personen darin aufhalten.