Regelungen für “offene” Begegnungsangebote

Inzwischen wurde die 13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung mit weitreichenden Lockerungen bei Kontaktbeschränkungen erlassen. Die Vorgaben für Begegnungsangebote in den Diensten der OBA, dienen zur Orientierung im rechtlichen Rahmen. Die “Corona-konforme Umsetzung” hat das StMAS in einer Mail dem Landesverband erläutert.