Inzwischen wurde die 13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung mit weitreichenden Lockerungen bei Kontaktbeschränkungen erlassen. Die Vorgaben für Begegnungsangebote in den Diensten der OBA, dienen zur Orientierung im rechtlichen Rahmen. Die “Corona-konforme Umsetzung” hat das StMAS in einer Mail dem Landesverband erläutert.