Es gibt eine neue Fassung des Rahmenhygieneplans. Die wesentlichen Änderungen sind vom Ministerium gelb markiert und wie folgt zusammengefasst worden:
- Es wird klargestellt, dass für Veranstaltungen, wie z.B. Elternabende oder Abschiedsfeste, die Regelungen der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gelten (Kapitel 1.1). Es handelt sich bei Elternabenden oder Festen um private Veranstaltungen, bei denen dann die Kontaktbeschränkungen des § 7 der 13. BayIfSMV Anwendung finden.
- Die Passage zur Testpflicht für Schulkinder (Kapitel 1.1.5) wurde an die 13. BayIfSMV angepasst, wonach der Test unabhängig von der Inzidenz nicht älter als 48 Stunden sein darf.
- Wir haben die Neuerungen des letzten Newsletters zur Maskenpflicht auf dem Außengelände in die Kapitel 1.3 und 1.4 eingearbeitet.
- Die Vorgaben der Kapitel 2.2, 2.4, 2.5 und 5 wurden auf den eingeschränkten Regelbetrieb und die Notbetreuung reduziert.