Das BMAS informiert über über die geplante Verlängerung der (Corona-ArbSchV). Mit den am 1. Juli 2021 in Kraft tretenden Anpassungen der Corona-ArbSchV [PDF, 159KB] gelten die grundlegenden Arbeitsschutzregeln für die Dauer der epidemischen Lage nationaler Tragweite bis einschl. 10.September 2021 fort.