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Veröffentlicht am Juni 23, 2021 von Schoeberlein

Referentenentwurf SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ab 01.07.2021

Das BMAS informiert über über die geplante Verlängerung der (Corona-ArbSchV). Mit den am 1. Juli 2021 in Kraft tretenden Anpassungen der Corona-ArbSchV [PDF, 159KB] gelten die grundlegenden Arbeitsschutzregeln für die Dauer der epidemischen Lage nationaler Tragweite bis einschl. 10.September 2021 fort.

KategorienAktuelles

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