Aufgrund der gestiegenen Inzidenz gelten in der Stadt Hof ab dem 30.08.2021 diejenigen Regelungen der 13. BayIfSMV, die an eine 7-Tage-Inzidenz über 35 geknüpft sind, solange bis eine erneute Bekanntmachung der Stadt Hof gemäß § 1 Nr. 3 der 13. BayIfSMV erfolgt oder die 13. BayIfSMV aufgehoben wird. Ausführlich hier.
Zentral ist der Testnachweis nach § 4 der 13. BayIfSMV. Eine hilfreiche Übersicht pflegt das Landratsamt Hof auf deren Website.