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Veröffentlicht am August 30, 2021 von Schoeberlein

Testnachweiserfordernisse ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 oder mehr

Zur Orientierung hier das Schreiben des Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege vom 23.08.2021. Unter 1.) ist die Testnachweiserfordernis erläutert. Spezifisch Anfragen (z. B. für Begegungsstättenarbeit) laufen, die Ergebnisse stehen noch aus. Im Grunde gilt: Zugang ist nur erlaubt für asymptomatische Geimpfte, Genesene oder Getestete.

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