Zur Orientierung hier das Schreiben des Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege vom 23.08.2021. Unter 1.) ist die Testnachweiserfordernis erläutert. Spezifisch Anfragen (z. B. für Begegungsstättenarbeit) laufen, die Ergebnisse stehen noch aus. Im Grunde gilt: Zugang ist nur erlaubt für asymptomatische Geimpfte, Genesene oder Getestete.