Im beigefügten Schreiben vom 26.08.2021 (mit Anlage Aufklärung und Anamnese) informiert das StMPG über die Auffrischungsimpfung gegen COVID-19 in stationären Einrichtungen der Pflege und für Menschen mit Behinderung.
“Zu diesen Personen gehören insbesondere Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und weitere Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen sowie Personen mit einer Immunschwäche oder Immunsuppression sowie pflegebedürftige Menschen in ihrer eigenen Häuslichkeit und Menschen ab 80 Jahren. Auch Personen, die eine vollständige Impfserie mit einem Vektor-Impfstoff erhalten haben, wird im Sinne einer gesundheitlichen Vorsorge eine weitere Impfung angeboten .”