Aktuell gilt die 14. BayIfSMV. Nun gilt die Krankenhausampel und 3G für die aufgeführten Bereiche ab einer örtlichen Inzidenz von 35.
Bezogen auf die einzelnen Arbeitsbereich erlassen die zuständigen Staatsministerien infektionsschutzrechtliche Rahmenkonzepte (§ 6, Abs 2 14. BayIfSMV). Diesen müssen die einrichtungsspezifischen Konzepte folgen.