Mit Wirkung ab dem 20. September 2021 wurde vom StMAS eine Testnachweispflicht für nicht geimpfte oder nicht genesene Beschäftigte in der Kindertagesbetreuung eingeführt. Ausführlich beschrieben ist das im Newsletter Nr. 437.
Hier die Verordnung zur Änderung der Vierzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.