Ab 19. Oktober 2021: Änderungen 14. BayIfSMV

Das Diakonische Werk Bayern weist auf Änderungen für die “3-G-Breiche” ab 19.10.2021 hin:

Zu § 3 Geimpft, genesen und getestet (3 G Regel)
Durch die Änderungen in § 3 wird zusätzlich auch für Anbieter, Veranstalter, Betreiber, Beschäftigte und ehrenamtlich tätige Personen mit unmittelbarem Kundenkontakt ein regelhafter Testnachweis erforderlich, wenn die jeweilige Person nicht geimpft oder genesen ist. Anbieter, Veranstalter, Betreiber, Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige mit Kundenkontakt ohne Impf- oder Genesenennachweis müssen dabei an mindestens zwei verschiedenen Tagen pro Woche über einen Testnachweis verfügen. Anbieter, Veranstalter und Betreiber müssen die sie selbst betreffenden Testnachweise zwei Wochen aufbewahren und die von Kunden, Besuchern, Beschäftigten und ehrenamtlich tätigen Personen vorzulegenden Testnachweise überprüfen.