Das STMPG teil mit, dass “in den Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI eingesetzten Personen auch nach der Beendigung der kostenfreien sog. „Bürgertests“ einen Anspruch auf kostenlose Testungen auf das Coronavirus SARS-CoV-2 in den lokalen Testzentren der Kreisverwaltungsbehörden haben. Hierfür übersenden wir Ihnen in der Anlage einen Vordruck, den Sie bitte entsprechend ausfüllen und dem eingesetzten Personal übergeben. Bitte sehen Sie davon ab, eigene Berechtigungsscheinvorlagen zu verwenden, da diese möglicherweise in den Testzentren nicht anerkannt werden.”