Auf diese Frage gibt es keine pauschale Antwort. Es kommt auf die Erfordernisse im Einzelfall an.
Überwiegt der dringend notwendige Hilfebedarf (Kindswohlsicherung, Erbringung einer Eingliederungshilfe, etc.) und sind keine organisatorische Alternativen möglich, so können Klienten nach wie vor mitgenommen werden. Die Infektionsschutzvorschriften sind zu beachten.
Zur Reduzierung der räumlichen Nähe im Fahrzeug besteht die Möglichkeiten Kleinbusse zu nutzen. Dazu wird um Kontaktaufnahme mit Oliver Münchberger gebeten.