Wiedereinführung “Bürgertestungen” einmal pro Woche

Durch Änderung der TestV mit Wirkung zum 13.11.2021 hat die Wiedereinführung der Möglichkeit von sog. kostenfreien “Bürgertestungen” einmal pro Woche (§ 4a TestV) stattgefunden. Ein Schreiben vom StMPG erläutert Einzelheiten. Zur Anzahl der Testungen steht dort: ” Eine Beschränkung hinsichtlich der Häufigkeit der Inanspruchnahme dieses Testangebots ist nicht vorgesehen. “