Das Diakonische Werk Bayern informiert durch Weiterleitung einer Mail vom StMPG über die Regelungen für Anbieter der Angebote zur Unterstützung (für Menschen mit Behinderung) im Alltag ergeben. Das kann als Orientierung für die Ausgestaltung des Infektionsschutz in anderen Hilfs- und Unterstützungsangebote dienen.