In den Ausführungen vom Bay. Pflegeministerium (13 Seiten vom 21.12.2021) und vom Diakonischen Werk Deutschland (12 Seiten vom 20.12.2021) sind grundsätzliche Regelungen und Einschätzung getroffen. Für wen gilt die Pflicht, was ist mit Ehrenamtlichen, arbeitsrechtliche Fragen, Betretungsverbot, etc.