Im Schreiben vom 29.12.2021 gibt das StmGP einige Erläuterungen, u. a. zum Vorliegen medizinischer Kontraindikationen („… dass eine Person auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden kann …)“ .
Ein FAQ-Liste (12 Seiten) von der FW Bayern gibt weitere Antworten.