AV Isolation vom 14.01.2022

Hier die konsolidierte Fassung vom 14.01.2022.

Die Allgemeinverfügung trat am 15. Januar in Kraft. Ab Inkrafttreten sind damit „enge Kontaktpersonen“ in folgenden Fällen von der Quarantäne ausgenommen:

  • Dreimal Geimpfte (Vollständig geimpft + Boosterimpfung)
  • Genesene innerhalb der ersten 3 Monate nach Erkrankung
  • Vollständig Geimpfte innerhalb der ersten 3 Monate nach der 2. Impfung
  • Genesene mit zusätzlicher Impfung(en)
  • Mit dem Johnson&Johnson-Impfstoff Geimpfte, die zusätzlich 2 Mal geimpft sind