Hier die konsolidierte Fassung vom 14.01.2022.
Die Allgemeinverfügung trat am 15. Januar in Kraft. Ab Inkrafttreten sind damit „enge Kontaktpersonen“ in folgenden Fällen von der Quarantäne ausgenommen:
- Dreimal Geimpfte (Vollständig geimpft + Boosterimpfung)
- Genesene innerhalb der ersten 3 Monate nach Erkrankung
- Vollständig Geimpfte innerhalb der ersten 3 Monate nach der 2. Impfung
- Genesene mit zusätzlicher Impfung(en)
- Mit dem Johnson&Johnson-Impfstoff Geimpfte, die zusätzlich 2 Mal geimpft sind