Orientierung Arbeitsschutz Corona

Die Diakonie Hochfranken führt die betrieblichen Arbeitsschutzmaßnahmen über den 20.03.2022 hinaus bis zunächst 02.04.2022 fort. An die Verlängerung anschließend gelten voraussichtlich die Basisschutzmaßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz nach §2 der (neu: Referentenentwurf BMAS) SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Angebot von wöchentlich einem kostenfreien Test, Vermeidung und Verringerung der gleichzeitigen Nutzung von Innenräumen, Bereitstellung medizinischer Gesichtsmasken).

Sobald die Rahmenhygienepläne der Ministerien (StMAS, Kultus, etc) nur noch Empfehlungen sind, gelten diese innerhalb der Arbeitsbereiche der Diakonie Hochfranken bis auf weiteres als Vorgabe.