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Veröffentlicht am März 22, 2022 von Schoeberlein

Aufenthaltsrechtliches für Menschen aus der Ukraine

Harald Thomé weißt in seinem Newsletter auf folgendes hin: „Das BMI hat in einem Schreiben vom 14. März 2022 wichtige Hinweise zur Umsetzung des vorübergehenden Schutzes für Geflüchtete aus der Ukraine gegeben. … eine Zusammenfassung des Schreibens und das Schreiben selbst auf der Seite der GGUA„

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