Klärungen der Ministerien ( StMGP , StMAS, StMI ) haben ergeben:
- Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Ersatz von Dolmetscherkosten nach dem AsylbLG zur Inanspruchnahme von Beratungsleistungen (SpDi, PSB, OBA), als Ausnahme sind nur komplexe medizinische Behandlungen genannt.
- Kosten für Gebärdensprachendolmetscher können dagegen im Einzelfall erstattungsfähig sein