SpDi / PSBn /OBA und geflüchtete Personen aus der Ukraine: Dolmetscherleistungen

Klärungen der Ministerien ( StMGP , StMAS, StMI ) haben ergeben:

  • Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Ersatz von Dolmetscherkosten nach dem AsylbLG zur Inanspruchnahme von Beratungsleistungen (SpDi, PSB, OBA), als Ausnahme sind nur komplexe medizinische Behandlungen genannt.
  • Kosten für Gebärdensprachendolmetscher können dagegen im Einzelfall erstattungsfähig sein