SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für Beratungs- und Betreuungseinrichtungen sowie soziale Dienste

Es gibt eine aktualisierte SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für Beratungs- und Betreuungseinrichtungen sowie soziale Dienste“ der BGW. Darin wird der Basisschutz beschrieben, und zwar nach folgender Gliederung:

1. Arbeitsplatzgestaltung
2. Sanitär- und Pausenräume
3. Lüftung
4. Hausbesuche und mobile Dienstleistungen
5. Besondere Infektionsschutzmaßnahmen
6. Bürotätigkeiten
7. Interne Besprechungen und Schulungen von Mitarbeitenden
8. Ausreichende Schutzabstände
9. Arbeitsmittel
10. Arbeitszeit- und Pausengestaltung
11. Aufbewahrung von Arbeitsbekleidung und persönlicher Schutzausrüstung
12. Zutritt betriebsfremder Personen
13. Handlungsanweisungen für Verdachtsfälle unter den Beschäftigten
14. Psychische Belastungen durch Corona minimieren
15. Mund-Nasen-Schutz und persönliche Schutzausrüstung
16. Unterweisung und aktive Kommunikation
17. Arbeitsmedizinische Vorsorge und Schutz besonders gefährdeter Personen

Sofern dort keine strengeren Regelungen zum Schutz der Beschäftigten bestehen, gilt der BGW-Arbeitsschutzstandard als Vorgabe für den Basisschutz bei der Diakonie Hochfranken.