Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs zum Aufenthalt der Geflüchteten aus der Ukraine

Auszug aus dem Besprechungsbeschluss vom 07.04.2022:

Die Geflüchteten aus der Ukraine werden ab dem 1. Juni 2022 Zugang zur Grundsicherung nach SGB II oder SGB XII haben. Bis zum 1. Juni fallen die Geflüchteten wie bisher unter das AsylbLG.

Und: die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung wird bis 31. August 2022 verlängert.