Mit Wirkung zum 13.04.2022 ist eine neue AV Isolation in Kraft getreten. Regelungen für enge Kontaktpersonen sind entfallen. Das DW Bayern weißt auf weitere Erleichterungen hin:
- Bei Personen, die sich durch positiven Antigentest in Isolation begeben haben (siehe 4.1), endet die Isolation
– nach einem negativen PCR-Test
– oder nach Ablauf von fünf Tagen und Symptomfreiheit von mindestens 48 Stunden
– aber spätestens nach zehn Tagen - Bei Personen, die sich durch einen positiven PCR-Test in Isolation begeben haben (siehe 4.2), endet die Isolation
– frühestens nach Ablauf von fünf Tagen und Symptomfreiheit von mindestens 48 Stunden
– spätestens nach zehn Tagen - Die Regelung zur Wiederaufnahme der Beschäftigung nach Beendigung der Isolation (siehe 5. mit Bezug auf §36 Abs.1 Nr.2,7 IFSG)) kommt in den Einrichtungen nach §35a in Bayern (wie in mehreren anderen Bundesländern) nicht zur Anwendung
Weiterhin möchten wir Sie auf die Regelungen der AV Isolation unter 3. hinweisen (3.3), die Ausnahmen von diesen Regelungen für das Personal von Unternehmen der kritischen Infrastruktur zulässt. Diesbezüglich können Sie sich an die Kreisverwaltungsbehörden wenden. Diese AV Isolation gilt bis 30. Juni 2022.