Musterformular nach Änderung der Coronavirus-Testverordnung (TestV)

Auch nach der zum 01.07.2022 in Kraft getretenen Äderungen der TestV kann im Ergebnis festgehalten werden, dass Besucher*innen von voll- oder teilstationären Einrichtungen der Pflege beziehungsweise für Menschen mit Behinderung weiterhin die nun beschränkte Bürgertestung kostenfrei in Anspruch nehmen können.

Der Nachweis für Besucherinnen und Beschäftigte/Betreiber kann über das Muster (pdf-Dokument)-/Bestätigungsformular (word-Dokument) erfolgen. Besucherinnen können die Berechtigung auch durch eine Selbsterklärung glaubhaft machen.

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