Am 22.09.2022 wurde die 16. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung veröffentlicht und bis zum 30. September 2022 verlängert. Die Verlängerung erfolgt nur bis zum 30. September 2022, da ab dem 1. Oktober 2022 die durch das COVID-19-SchG angeordneten Schutzmaßnahmen und Befugnisgrundlagen für Maßnahmen der Länder wirksam werden. Die Verlängerung der 16. BayIfSMV erfolgt daher im Gleichlauf mit der Verlängerung der Befugnisgrundlagen und ist erforderlich, um Schutzlücken zu vermeiden.