Der Bundesrat hat am Freitag den 16. September 2022, den Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) zugestimmt. Das Gesetz enthält zahlreiche Neuregelungen im Infektionsschutzgesetz und anderen Gesetzen, die insbesondere den Corona-Schutz vulnerabler Gruppen im Herbst und Winter verbessern sollen. Darunter befinden sich Vorgaben für die Impfkampagne, die Datenerfassung und Hygienekonzepte. Die darin enthaltenen Rechtsgrundlagen für Schutzmaßnahmen werden vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 gelten.
Das Diakonische Werk Bayern schreibt dazu: “Zur Umsetzung sind noch viele Fragen offen. Allerdings hat uns eine erste Einschätzung der Diakonie Deutschland erreicht. Sobald wir weitere Informationen erhalten, werden wir Ihnen diese zur Verfügung stellen.”