Die 17. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (17. BayIfSMV) wurde veröffentlicht. Sie trat am 01.10.2022 in Kraft und tritt am 28. 10.2022 außer Kraft.
Inhaltlich dient die vorliegende Verordnung als Ergänzung zu den bundesrechtlichen Schutzmaßnahmen von § 28b Abs. 1 IfSG zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) und zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems und der sonstigen kritischen Infrastrukturen erforderlichen Maßnahmen. Mit der bayerischen Ergänzung zum § 28 IfSG bleiben die Testregelungen wie bisher. Änderungen ergeben sich jedoch bei der Maskenpflicht. Bezüglich der Auslegung der Maskenpflicht und der Tragepflicht der Bewohner:innen außerhalb der für ihren dauerhaften Aufenthalt bestimmten Zimmer wurde vom Gundesgesundheitsministerium eine Auslegung zu diesem Sachverhalt zugesagt. Diese liegt zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht vor. (Quelle: DW Bayern)