Die Neufassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wurde am 26.09.2022 vom Bundeskabinett beschlossen und trat zum 1. 10.2022 in Kraft. Die Verordnung dient dem Ziel, das Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 bei der Arbeit zu minimieren und die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu schützen.