Am 08.12.2022 wurde die 17. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geändert und bis zum 20. Januar 2023 verlängert.
Folgende Veränderung ergibt sich bei § 2 Abs. 1 Maskenpflicht:
Die Maskenpflicht in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs entfällt ab dem 10.12.2022. Alle weiteren Regelungen bleiben unverändert bestehen.