Die Bundesregierung hat die vorzeitige Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung zum 2. Februar 2023 beschlossen. Künftig sind coronaspezifische Regelungen des Infektionsschutzgesetzes nur noch in medizinischen Einrichtungen verpflichtend.
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Die Bundesregierung hat die vorzeitige Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung zum 2. Februar 2023 beschlossen. Künftig sind coronaspezifische Regelungen des Infektionsschutzgesetzes nur noch in medizinischen Einrichtungen verpflichtend.