Außerkrafttreten Allgemeinverfügung zu Schutzmaßnahmen bei positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getesteten Personen (AV Corona-Schutzmaßnahmen)

Die Allgemeinverfügung Corona-Schutzmaßnahmen tritt mit Ablauf des 28. Februar 2023 außer Kraft.