Nachweis Beschäftigungsverbot

Alle Mitarbeitende die in häuslicher Isolation waren, müssen den Nachweis über das angeordnete Beschäftigungsverbot über die Leitung an die Personalabteilung weiterleiten. Der Nachweis kommt von der Behörde (i. d. R vom Gesundheitsamt). Damit kann der Arbeitgeber die Erstattung für die geleistete Lohnfortzahlung beantragen.