Alle Mitarbeitende die in häuslicher Isolation waren, müssen den Nachweis über das angeordnete Beschäftigungsverbot über die Leitung an die Personalabteilung weiterleiten. Der Nachweis kommt von der Behörde (i. d. R vom Gesundheitsamt). Damit kann der Arbeitgeber die Erstattung für die geleistete Lohnfortzahlung beantragen.