Seit dem 30.04.2020 liegen nun die Richtlinien vor. Der Landesverband schreibt allerdings: “Trotz der Richtlinie und dem Qualifikationsregister kann ein abschließender Kreis an Begünstigten in der Behindertenhilfe nicht definiert werden.” Ob Arbeitnehmer/innen einer begünstigten Berufsgruppe angehören, prüft ausschließlich das Landesamt für Pflege.
Zudem wurde die Arbeitgeberbescheinigung aktualisiert. Bitte die neue Bescheinigung verwenden.
Hier der Link für die Anträge der Mitarbeitenden.