In der Allgemeinverfügung Isolation von Kontaktpersonen der Kategorie I und von Verdachtspersonen sind die allgemeinen Regelung beschrieben, die für alle Bürger/innen in Bayern gelten (z. B. Personen mit Erkrankungszeichen, die auf eine SARS-CoV-2-Infektion hindeuten und getestet werden). Um Beachtung wird gebeten – dienstlich wie privat.