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Veröffentlicht am Mai 13, 2020 von Schoeberlein

Rechtsvorschrift: Isolation Kontakt- und Verdachtspersonen

In der Allgemeinverfügung Isolation von Kontaktpersonen der Kategorie I und von Verdachtspersonen sind die allgemeinen Regelung beschrieben, die für alle Bürger/innen in Bayern gelten (z. B. Personen mit Erkrankungszeichen, die auf eine SARS-‍CoV-2-Infektion hindeuten und getestet werden). Um Beachtung wird gebeten – dienstlich wie privat.

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