Das Diakonische Werk Bayern (Danke an Thomas Dietrich und Simon Ebert) hat einen Überblick über die verschiedenen Allgemeinverfügungen erstellt.
- Die „Fünfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (5.BayIFSMV) wurde veröffentlicht und tritt am 30. Mai in Kraft für eine Dauer bis 14. Juni 2020.
- Allgemeinverfügung „Notfallplan Corona-Pandemie – Regelungen für stationäre Einrichtungen für Menschen mit Behinderung“ wurde zum 22. Mai.2020 geändert und mit Ablauf bis zum 14.Juni.2020 beschlossen.
- Allgemeinverfügung Werk- und Förderstätten sowie Frühförderstellen trat zum 18.05.2020 in Kraft für eine Dauer bis zum 08.Juni.2020.
- Allgemeinverfügung Schule und Heilpädagogischen Tagesstätten vom 08.05.2020 wurde zum 01.Juni.2020 geändert und bleibt bis zum 14.Juni 2020 in Kraft.
- Allgemeinverfügung „Isolation von Kontaktpersonen der Kategorie I und von Verdachtspersonen“ vom 07.05.2020 trat am 8. Mai 2020 in Kraft und mit Ablauf des 30. Juni 2020 außer Kraft.