Mit Wirkung zum 15.06.2020 wurde die aktuelle Allgemeinverfügung bis zum 21.06.2020 mit einigen Änderungen verlängert.
Das Diakonische Werk Bayern weist gesondert auf folgende Änderungen hin:
a) Die bisherigen Regelungen zum Besuchsverbot werden bis zum Ablauf des 21.06.2020 weiterbestehen (§ 4 der 5. BayIfSMV). D.h. hier gibt es bisher keine inhaltlichen Änderungen zu den bisherigen Regelungen.
b) Gottesdienste und Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften im Freien können mit einer Höchstteilnehmerzahl von 100 (vorher 50) Personen durchgeführt werden, grundsätzlich ist ein Mindestabstand von 1,5 m zu wahren.
c) Veranstaltungen und Versammlungen (§ 5), soweit sie nicht unter Versammlungen im Sinne des bay. Versammlungsgesetz (§7) fallen, sind weiterhin untersagt.
Die Teilnehmerzahl bei Versammlungen nach §7 (z. B. Demonstrationen / Kundgebungen) wurde von 50 auf maximal 100 Personen erhöht.